Merkzeichen G, aG, B, H, RF: Welche dir zustehen und wie du sie beantragst
Merkzeichen sind zusätzliche Kennzeichnungen im Schwerbehindertenausweis, die zu konkreten Nachteilsausgleichen berechtigen — von kostenlosem ÖPNV über Parkerleichterungen bis zum höheren Steuerfreibetrag. Viele Betroffene wissen nicht, dass sie Anspruch auf ein Merkzeichen haben, und erhalten es deshalb nicht. Dieser Ratgeber zeigt dir die fünf wichtigsten Merkzeichen und wann sie dir zustehen.
Merkzeichen G — gehbehindert
Wer bekommt es? Menschen, die infolge einer Einschränkung der Geh- und Stehfähigkeit in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind. Formal: Wer ortsübliche Wegstrecken von etwa 2 km in einer halben Stunde nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder Gefahren zurücklegen kann.
Typische Diagnosen: Fortgeschrittene Arthrose an Hüfte oder Knie, schwere Herzinsuffizienz (NYHA III), COPD Stadium III-IV, Zustand nach Schlaganfall mit Gangstörung, fortgeschrittene neurologische Erkrankungen.
Vorteile:
- Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr (gegen 91 EUR Eigenanteil pro Jahr, ab GdB 80 teilweise kostenlos).
- Kfz-Steuerermäßigung von 50 %, wenn du auf die Freifahrt verzichtest.
- Berechtigung zum Anhalten oder Parken im eingeschränkten Halteverbot bis zu drei Stunden.
Merkzeichen aG — außergewöhnlich gehbehindert
Wer bekommt es? Menschen mit dauerhafter, außergewöhnlicher Einschränkung der Gehfähigkeit. Maßstab: Gehen ist nur noch mit fremder Hilfe oder unter erheblicher Anstrengung möglich.
Typische Diagnosen: Querschnittlähmung, beidseitige Oberschenkelamputation, schwere Zerebralparese, fortgeschrittene ALS, Multiple Sklerose im Rollstuhlstadium, schwerste Herz- oder Lungenerkrankungen mit Belastungsdyspnoe nach wenigen Metern.
Vorteile:
- Vollständige Befreiung von der Kfz-Steuer.
- Blauer Parkausweis (Parken auf Behindertenparkplätzen EU-weit, Ausnahmegenehmigungen im Halteverbot, kostenfreies Parken in bewirtschafteten Zonen, je nach Kommune).
- Freifahrt im ÖPNV plus Mitnahme einer Begleitperson.
Das Merkzeichen aG ist das stärkste Geh-Merkzeichen — wird aber auch am häufigsten abgelehnt. Hier lohnt sich ein Widerspruch mit detaillierter Schilderung des Alltags und Unterstützung durch fachärztliche Stellungnahmen.
Merkzeichen B — Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
Wer bekommt es? Menschen, die zur Vermeidung von Gefahren für sich oder andere auf ständige Begleitung angewiesen sind. B ist kein eigenständiges Merkzeichen, sondern immer an G, H, Gl oder Bl gekoppelt.
Typische Konstellationen: Schwere Demenz (Weglaufgefahr), schwere psychische Erkrankungen mit Orientierungsverlust, Blindheit, Gehörlosigkeit in Kombination mit Orientierungsproblemen.
Vorteile:
- Kostenlose Mitnahme einer Begleitperson im ÖPNV, Nahverkehrszügen, teilweise Fernverkehrszügen (DB BahnCard "Schwerbehinderung B"-Regelung).
- Kostenloser Zweisitzanspruch im Flugzeug (je nach Fluggesellschaft).
- Teilweise Mitnahme der Begleitperson auch bei kulturellen Einrichtungen kostenfrei.
Merkzeichen H — hilflos
Wer bekommt es? Menschen, die für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des Alltags dauernd in erheblichem Umfang auf fremde Hilfe angewiesen sind. Praktisch: Die tägliche Pflege dauert im Schnitt mehr als zwei Stunden.
Typische Konstellationen: Schwere Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 4 oder 5 ist ein starkes Indiz, aber nicht zwingend), schwere Demenz, bettlägerige Menschen, Menschen mit schwerster geistiger Behinderung.
Vorteile:
- Höchster Steuerfreibetrag (7.400 EUR pro Jahr, Stand 2026).
- Vollständige Befreiung von der Kfz-Steuer.
- Freifahrt im ÖPNV plus kostenlose Mitnahme einer Begleitperson (automatisch mit B verbunden).
Merkzeichen RF — Rundfunk-Beitragsermäßigung
Wer bekommt es? Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können. Formal: GdB von mindestens 80 und die ständige Unfähigkeit, auch mit Begleitung an öffentlichen Veranstaltungen teilzunehmen.
Typische Konstellationen: Schwere agoraphobische Störungen, Bettlägerigkeit, schwere Autoimmunerkrankungen mit Immunsuppression, schwere psychische Erkrankungen mit sozialer Rückzugstendenz.
Vorteile:
- Ermäßigung des Rundfunkbeitrags auf 6,12 EUR pro Monat (statt 18,36 EUR, Stand 2026).
- Teilweise Ermäßigungen bei Telefontarifen und bei einzelnen Kommunen.
RF wird in der Praxis oft übersehen — viele Betroffene, die sich seit Jahren aus dem sozialen Leben zurückgezogen haben, wissen gar nicht, dass sie es beantragen könnten.
So beantragst du ein Merkzeichen
Beim Erstantrag
Wenn du den GdB zum ersten Mal beantragst, kannst du im Antragsformular direkt ankreuzen, welche Merkzeichen du für dich reklamierst. Wichtig: Jedes Merkzeichen einzeln ankreuzen und in der Begründung auf die jeweiligen Voraussetzungen eingehen.
Nachträglich
Auch nach einem bereits ergangenen Bescheid kannst du Merkzeichen nachträglich beantragen — formlos oder mit dem Änderungsantrag-Formular. Das Versorgungsamt prüft dann, ob die Voraussetzungen vorliegen.
Im Widerspruchsverfahren
Wurde ein Merkzeichen abgelehnt, das du beantragt hast, kannst du innerhalb eines Monats ab Zustellung des Bescheids Widerspruch einlegen. Dein Widerspruch ist am stärksten, wenn er:
- Konkret benennt, welche Alltagssituationen das Merkzeichen rechtfertigen ("ich kann von Haustür bis Briefkasten (120 m) nicht ohne Pause gehen" für G).
- Mit aktuellen fachärztlichen Befunden belegt ist.
- Auf die Formulierungen aus der VersMedV und den Anhaltspunkten Bezug nimmt.
Häufiger Fehler: Merkzeichen nicht angekreuzt
Viele Erstanträge gehen ohne aktive Auswahl der Merkzeichen an das Versorgungsamt. Das Amt prüft dann nicht von sich aus, ob ein Merkzeichen gerechtfertigt wäre — es vergibt nur, was beantragt wurde. Prüfe deshalb bei jedem Bescheid: Welche Merkzeichen stehen mir nach meiner Situation zu, und welche wurden im Bescheid nicht berücksichtigt?
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